2 Fam. Haus Baujahr 1909, 1972 verputzt und neue Thermofenster, ansonsten keine wesentlichen Veränderungen, moderne Heizung 1990, Bodendecke Isolierungsmatten 20 cm aufgebracht, Keller, Wärmeisolierung der Leitungen erfolgt. Bereits eine Wohnung über längeren Zeitraum vermietet. Was muss vorliegen? Bedarfsausweis? Dem Mieter?
So lange Sie die Wohnung nicht neu vermieten oder das Haus verkaufen, brauchen Sie keinen Energieausweis. Den Energieausweis müssen Sie erst erstellen lassen, wenn die Wohnung vermietet oder verkauft wird. Dann gehören die Werte aus dem Energieausweis in die Immobilienanzeige und nach Abschluss des Mietvertrages/Kaufvertrages erhält der Mieter/Käufer den Energieausweis als Original oder Kopie. Das betrifft aber nur neue Mieter, nicht Ihren Bestandsmieter.
Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten (wie bei Ihnen) und Baujahr vor 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Es sei denn, das Haus erreicht nach einer Sanierung den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977. Dann reicht ein Verbrauchsausweis aus. Ob das bei Ihrem Haus der Fall ist, klärt ein Gespräch mit einem Architekten, Bauingenieur oder Energieberater anhand Ihrer Unterlagen zur Bausubstanz des Hauses.