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Expertenrat

Kann ich immer auch einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen?

Frage von Lothar P. am 10.11.2025 

Ich habe ein EFH mit Einliegerwohnung, BJ 1992. Im August 2024 wurde die 30 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Die ELW soll zum 01.02.2026 neu vermietet werden, wofür ein neuer Energieausweis benötigt wird. Der Ersteller des (bedarfsorientierten) Energieausweises sagt, er käme nicht umhin, den Verbrauch der letzten 3 Jahre als Grundlage für den künftigen Energiebedarf heranzuziehen.

Wenn er so vorgeht, erstellt er m.E. einen falschen Energieausweis, denn der künftige Energiebedarf der Wärmepumpe beträgt doch nur Bruchteile gegenüber der alten Gasheizung. Ich fühle mich durch den Energieausweis betrogen, denn die Energieeffizienzklasse meines Hauses wird durch die falschen Daten wesentlich verschlechtert. Gibt es dazu eine Lösung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein Ergebnis, das den aktuellen Stand besser widerspiegelt, können Sie einen Energiebedarfsausweis erstellen lassen. Dieser basiert auf dem berechneten Energiebedarf und darf nach GEG immer ausgestellt werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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