Meine Bank verlangt von mir einen Energieausweis für mein Haus, wofür es seit 11 Jahren ein Darlehen der Bank gibt. Können Sie mir sagen, ob ein Angebot zur Erstellung über 300 €, das mir vorliegt, realistisch ist und im Rahmen liegt oder eher weit überzogen?
Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden Energieausweise einreichen. Üblicherweise bitten Banken Ihre Kunden darum, um eine Nachhaltigkeitsbewertung Ihres Portfolios erstellen zu können.
Ob die Kosten im Rahmen liegen, hängt von der Art des Energieausweises ab. Bestellen Sie einen Verbrauchsausweis auf Basis tatsächlicher Abrechnungsdaten, können Sie mit Kosten von 50 bis 100 Euro rechnen. Bedarfsausweise, für die eine detaillierte Berechnung nötig ist, kosten hingegen 300 bis 500 Euro für ein Einfamilienhaus.
Müssen Sie durch Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis ausstellen, ist bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Hat das Haus mehr Wohnungen, wurde es später errichtet oder durch eine Sanierung auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 gebracht, besteht Wahlfreiheit. In diesen Fällen können Sie auch einen Verbrauchsausweis ausstellen.
Da die Bitte der Bank nicht auf der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises basiert, besteht hier aller Voraussicht nach ebenfalls Wahlfreiheit. Sie können unter Umständen also einen günstigen Verbrauchsausweis erstellen lassen. Oft ist das online ohne Begehung möglich.
Eine verbindliche Antwort auf die Frage, ob und welcher Energieausweis Pflicht ist, bekommen Sie nur von Ihrer Bank.