Ich habe eine Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich möchte ein Freizeitgrundstück verkaufen, auf dem ein 34 Quadratmeter großer Bungalow steht. Brauche ich zum Verkauf einen Energieausweis? Der Bungalow wurde 1989 erbaut und ist nur zur Freizeitnutzung in den Sommermonaten gedacht.
Nach § 79 Absatz 4 sind Energieausweise bei kleinen Gebäuden nicht erforderlich. Um kleine Gebäude handelt es sich nach § 3 Absatz 17 um Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Diese Vorgabe ist in Ihrem Fall erfüllt. Sofern der Bungalow beheizt ist, benötigen Sie also keinen Energieausweis. Ist der Bungalow nicht beheizt, gilt das GEG nicht und Sie benötigen ebenfalls keinen Energieausweis.