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Expertenrat

Benötige ich einen Energieausweis für ein kleines Haus mit 34 Quadratmetern?

Frage von Sandra S. am 09.09.2025 

Ich habe eine Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich möchte ein Freizeitgrundstück verkaufen, auf dem ein 34 Quadratmeter großer Bungalow steht. Brauche ich zum Verkauf einen Energieausweis? Der Bungalow wurde 1989 erbaut und ist nur zur Freizeitnutzung in den Sommermonaten gedacht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 79 Absatz 4 sind Energieausweise bei kleinen Gebäuden nicht erforderlich. Um kleine Gebäude handelt es sich nach § 3 Absatz 17 um Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Diese Vorgabe ist in Ihrem Fall erfüllt. Sofern der Bungalow beheizt ist, benötigen Sie also keinen Energieausweis. Ist der Bungalow nicht beheizt, gilt das GEG nicht und Sie benötigen ebenfalls keinen Energieausweis.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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