Ein Mehrfamilienhaus wurde 2019 an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die einzelnen Wohnungen wurde nacheinander angeschlossen, wobei es noch Wohnungen gibt, die noch immer mit Öl-Etagenheizungen betrieben werden.
Nach Anschluss seiner Wohnung an das Fernwärmenetz 2022 möchte der Vermieter einer ETW einen neuen Energieausweis erstellen, sodass der für Fernwärme günstigere Faktor berücksichtigt wird.
1. Muss der Energieausweis nach einer Änderung der Heizungsanlage erneuert werden?
2. Wird der Energieausweis grundsätzlich immer für das gesamte Gebäude erstellt?
3. Ist bei der Erstellung ein Verbrauchsausweis überhaupt möglich oder muss es ein Bedarfsausweis sein?
4. Wie viel kostet die Erstellung eines Verbrauchs oder Bedarfsausweises ungefähr?
Nach § 79 GEG gilt ein Energieausweis immer zehn Jahre lang. Seine Gültigkeit verliert er zwischenzeitlich nur, wenn Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle durchgeführt werden, die mit einer Neuberechnung des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes einhergehen. Da das bei einem Heizungstausch nicht der Fall ist, müssten Sie den Ausweis grundsätzlich nicht neu ausstellen lassen. Die Fernwärmeheizung sorgt jedoch für ein besseres Ergebnis und damit auch für eine höhere Attraktivität der Immobilie.
Lassen Sie einen neuen Energieausweis ausstellen, ist dieser immer für das gesamte Gebäude zu erstellen. Eine Ausnahme gibt es nur bei gemischt genutzten Immobilien nach § 106 des GEG. Hat das Gebäude mindestens fünf Wohnungen oder erreicht es durch Bau/Sanierung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977, kommt ein Verbrauchsausweis infrage. Dieser kostet etwa 200 bis 300 Euro, wobei die Größe des Mehrfamilienhauses entscheidend ist.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".