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Expertenrat

Kann ich mehrere baugleiche Gebäude in einem Energieausweis zusammenfassen?

Frage von Sven S. am 14.10.2025 

Ich habe eine Frage zur Erstellung von Energieausweisen, insbesondere in Bezug auf Verbrauchsausweise. Ist ein Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) gültig, wenn mehrere baugleiche Mehrfamilienhäuser, die direkt aneinandergebaut sind und jeweils eine eigene Hausnummer besitzen, gemeinsam in einem einzigen Energieausweis gebündelt wurden?

Nach meinem Kenntnisstand wird gemäß GEG 2020 (§ 79 Abs. 2) ein Energieausweis immer pro eigenständigem Gebäude ausgestellt – also dann einzeln, wenn ein Gebäude eine eigene Hausnummer, einen separaten Eingang, eine bauliche Trennung durch Brandwände und eine selbstständige Nutzung aufweist.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit, für derartige Gebäude einen gebündelten Energieausweis zu erstellen, insbesondere wenn die Gebäude baugleich, zeitgleich errichtet und energetisch identisch saniert wurden?

Der Hintergrund meiner Frage ist, dass der Arbeitsaufwand für die Erstellung mehrerer identischer Einzel-Ausweise unnötig hoch ist und deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, obwohl die energetischen Kennwerte inhaltlich übereinstimmen würden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall ist individuell zu entscheiden. Grundsätzlich gilt nach § 79 GEG: "Ein Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt." Was ein Gebäude im baurechtlichen Sinne ist, regelt die Verordnung hingegen nicht. In der Praxis gelten Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen in der Regel als ein Gebäude, wenn sie:


  • baulich zusammenhängen, also konstruktiv eine Einheit bilden (z. B. gemeinsame Außenwände, Dach, Bodenplatte),
  • gemeinsam beheizt oder gekühlt werden,
  • eine energetische Einheit bilden (ähnlicher Standard, kein Brand- oder Dehnungsfugen-Trennschnitt mit Dämmunterbrechung).

Die Gebäude sind hingegen separat zu bewerten, wenn:

 

  • Dehnfugen oder Trennfugen mit Wärmedämmunterbrechung vorhanden sind (energetisch also klar getrennt)
  • es getrennte Heizungsanlagen oder völlig unterschiedliche Baujahre / Bauweisen gibt
  • Gebäudeteile zu unterschiedlichen Zeiten errichtet oder umfassend modernisiert (z. B. Altbau + Neubauflügel) wurden
  • jedes Haus ist im Grundbuch oder Kataster als separates Gebäude geführt ist

Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Gebäudeteilen dabei anhand folgender Anhaltspunkte erfolgen:


  • die selbständige Nutzbarkeit
  • ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang
  • Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche
  • eigene Hausnummer
  • Eigentumsgrenzen
  • eigener Eingang
  • die Trennung durch Brandwände

Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zur zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Die Sachbearbeiter geben eine fundierte Auskunft, auf Basis der regionalen Auslegungen des GEG. Letztere können sich von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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