Wenn ich mein Haus durch Nießbrauch auf mein Kind übertrage, benötige ich dann einen Energieausweis?
Hier gilt Absatz 3 des § 80 aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darin heißt es: "Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen [...]".
Das heißt: Ein Energieausweis ist bei Vermietung, Verkauf oder Erbpacht nötig. Aller Voraussicht nach aber nicht, wenn Sie das Haus unentgeltlich an Familienangehörige übertragen. Erst wenn das Kind das Haus später verkaufen oder vermieten möchte, muss ein Energieausweis erstellt werden. Wir gehen also davon aus, dass Sie keinen Energieausweis benötigen. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.