Eine leerstehende und sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte (Bj. 1930) soll verkauft werden. Die bestehende Heizung (über Gas-Brennwertkessel, Bj. 1995) ist defekt. Muss hierfür ein Energieausweis/Bedarfsausweis erstellt werden? Wenn ja, was muss berücksichtigt werden?
Ob ein Energieausweis erforderlich ist, hängt hier vom Zustand der Heizung ab. Ist diese irreparabel defekt, sodass eine neue eingebaut werden muss, können Sie das Haus als unbeheizt verkaufen. Handelt es sich um ein weniger schwerwiegendes Problem, das sich leicht in den Griff bekommen lässt, ist ein Energieausweis Pflicht.
Durch das Baujahr und die Anzahl der Wohneinheiten ist dabei vermutlich ein Bedarfsausweis auf Basis einer detaillierten Berechnung erforderlich. Wurde das Gebäude durch spätere Änderungen mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 gebracht, wäre auch ein Verbrauchsausweis möglich. Der kommt allerdings nur infrage, wenn auch Verbrauchsdaten vorliegen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".
Wichtig zu wissen ist, dass die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen. Eine rechtlich verbindliche Antwort auf Ihre Frage bekommen Sie daher nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.