x
Expertenrat

Benötigen wir einen Energieausweis für unser Haus aus dem Baujahr 1950?

Frage von Renate  L. am 06.12.2022 

Wir wollen unser Haus Baujahr 1950 verkaufen. 1987 wurde eine Nachtspeicherheizung eingebaut. Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis und wenn ja, wo bekomme ich den?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern das Haus nicht unter Denkmalschutz steht oder maximal 50 m² Nutzfläche hat, ist ein Energieausweis bei Hausverkauf Pflicht. Nach § 80 GEG benötigen Sie dabei einen detaillierten Energiebedarfsausweis, sofern das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 noch nicht erfüllt (seit Bau oder durch Sanierung). Zur Ausstellung berechtigte Energieberater finden Sie in unserer Experten-Datenbank oder in der Bundesliste für Energie-Effizienz-Experten.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo