Ich wollte ein Haus kaufen. Der Eigentümer hat das Haus selbst vor 3 Jahren gekauft und wollte dieses umbauen und eine neue Heizung installieren. Vom Eigentümer hat er keinen Energieausweis erhalten. Das Haus möchte er im Ist-Zustand verkaufen. Ohne funktionierende Heizung, ohne Energieausweis. Ist das möglich? Was sagt die ENEV dazu?
Hier gilt seit 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es hat die Regeln der EnEV in Bezug auf Energieausweise weitestgehend übernommen. Der Verkauf eines Hauses ohne Energieausweis ist dabei in der Regel nur dann möglich, wenn das Gebäude nicht unter Aufwand von Energie beheizt oder gekühlt werden kann. Denn dann gilt das GEG nicht. Der Fall ist das, wenn keine Heizung eingebaut ist. Ist eine Heizung vorhanden und defekt, muss in aller Regel ein Energieausweis ausgestellt werden. Ist das durch fehlende Verbrauchsdaten nicht auf Basis des Verbrauchs möglich, bleibt nur die Erstellung eines Bedarfsausweises. Dieser basiert auf dem berechneten Energiebedarf. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zur verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.
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