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Expertenrat

Brauche ich einen Energieausweis für ein Haus mit maximal 50 m²?

Frage von Hans O. am 11.06.2024 

Ist die Antwort des ENERGIE-Fachberaters und die folgenden 4 Absätze zur Geltung der EnEV bis zu 50 qm im Jahr 2024 gültig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Inzwischen hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EnEV abgelöst. In Bezug auf Wochenend- und Ferienhäuser gelten hier die gleichen Vorgaben wie in der EnEV. Das heißt, das GEG gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind unter anderem Wohnhäuser, die:

  • für eine jährliche Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten bestimmt sind oder
  • bei begrenzter Nutzungsdauer weniger verbrauchen als 25 Prozent des theoretisch jährlich benötigten Energieverbrauchs.

Kleine Gebäude erfüllen die Vorgaben des § 10 GEG, wenn die Außenbauteile nach § 48 i. V. m. Anlage 7 GEG errichtet werden. Ein Energieausweis ist für diese Gebäude nach § 79 Abs. 4 GEG ebenfalls nicht zu erstellen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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