Ist die Antwort des ENERGIE-Fachberaters und die folgenden 4 Absätze zur Geltung der EnEV bis zu 50 qm im Jahr 2024 gültig?
Inzwischen hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EnEV abgelöst. In Bezug auf Wochenend- und Ferienhäuser gelten hier die gleichen Vorgaben wie in der EnEV. Das heißt, das GEG gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind unter anderem Wohnhäuser, die:
Kleine Gebäude erfüllen die Vorgaben des § 10 GEG, wenn die Außenbauteile nach § 48 i. V. m. Anlage 7 GEG errichtet werden. Ein Energieausweis ist für diese Gebäude nach § 79 Abs. 4 GEG ebenfalls nicht zu erstellen.