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Expertenrat

Zwei Gebäude sind durch einen unbeheizten Gang miteinander verbunden. Erstelle ich den Energieausweis für jedes einzeln?

Frage von Stefan V. am 06.08.2025 

Ich bin mir in der Abbildung zur Erstellung eines Energieausweises für NWG nicht ganz sicher, daher meine Frage: Zwei (über eine gemeinsame Heizungsanlage beheizte) gewerblich genutzte Gebäude sind nur über einen (unbeheizten) Übergang im OG (über einer Durchfahrt) verbunden. Muss für jeden Gebäudeteil ein eigener Ausweis erstellt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel entscheiden Sie als Energieberater, wann ein Gebäude als Einzelgebäude zu betrachten ist. Ausschlaggebend sind dabei unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

  • Sind die Einheiten selbständig nutzbar?
  • Besteht ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang?
  • Gibt es eine Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche?
  • Haben die Gebäude eine eigene Hausnummer?
  • Gibt es Eigentumsgrenzen?
  • Hat jedes Gebäude einen eigenen Eingang?
  • Erfolgt eine Trennung durch Brandwände?

Ohne das Gebäude im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir tendieren Ihren Schilderungen nach aber zur Bilanzierung als Einzelgebäude. Sind Sie unsicher, bekommen Sie auch von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland eine Einschätzung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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