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Expertenrat

Benötige ich nach einem Heizungstausch einen Energiebedarfsausweis?

Frage von Sandra P. am 09.05.2019 

Ein Gebäude benötigt nach einem Heizungstausch einen neuen Energieausweis. Ist es rein rechtlich zulässig, diesen als Verbrauchsausweis auszustellen?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 16 der EnEV verlieren Energieausweise erst dann ihre Gültigkeit, wenn durch Änderungen an der Gebäudehülle Berechnungen nach § 9 Absatz 2 durchzuführen sind. Bei einem Heizungstausch ist das nicht der Fall. Aus diesem Grund genügt vermutlich ein Energieausweis auf Verbrauchsbasis. Voraussetzung ist natürlich, dass ein Verbrauchsausweis grundsätzlich zulässig ist. Das ist immer dann der Fall, wenn:


  • ein Gebäude mehr als 5 Wohneinheiten hat oder
  • das Gebäude bereits das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreicht (seit der Errichtung oder nach einer Sanierung)

Da ein Heizungstausch in der Regel zu einer besseren Gebäude-Energieeffizienz führt, liefert ein Bedarfsausweis in Ihrem Fall vermutlich bessere Ergebnisse. Das wirkt sich günstig auf Verkauf oder Vermietung aus.

Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft nur von der EnEV-Stelle im entsprechenden Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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