2014 wurde ein Energieausweis ausgestellt. 2015 wurde von Öl auf Gasheizung umgestellt und es erfolgte eine Innenraumdämmung und einzelne Fenster wurden erneuert. 2020 wurde das Haus verkauft. Hätte man danach den "Erneuerungen" einen neuen Energieausweis erstellen müssen?
Energieausweise sind nach der Ausstellung 10 Jahre gültig. Neu ausstellen müssen Sie das Dokument dabei nur, wenn im Rahmen der Sanierung detaillierte Berechnungen zum Energiebedarf erfolgen. Ohne die Berechnungen ist der Ausweis weiter gültig.
In Paragraf 80 Abs. 2 GEG heißt es dazu: „Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes auszustellen, wenn unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt werden.“.
Grundsätzlich ist das Gebäude heute energetisch besser als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung des Energieausweises, was sich positiv auf den Immobilienwert sowie Ihre Heizkosten auswirkt.
Wie groß die Differenz ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.