Mein Mann und ich haben 2013 eine Eigentumswohnung erworben. Die alte Ölheizung wurde jetzt durch eine Kaskaden-Gasheizung, kombiniert mit einer Luftwärmepumpe, ersetzt. Da wir im neuen Jahr einen Mieterwechsel haben werden, wollte ich dem neuen Mieter gern den aktuellen Energieausweis zukommen lassen.
Der letzte Energieausweis wurde 2014 für eine Ölheizungsanlage von 1991 ausgestellt. Inwieweit kann ich die Verwaltung „nötigen“, einen aktuellen Energieausweis zu beschaffen? Ich weiß, dass der Alte 10 Jahre gültig ist, aber doch nicht mehr den Gegebenheiten entspricht.
Grundsätzlich berücksichtigt der Energieausweis den baulichen und technischen Zustand eines Gebäudes. Mit der neuen Heizung hat sich Letzterer verändert, was in Ihrem Fall zu einer höheren Gesamteffizienz (geringerer End- und Primärenergiebedarf) führen dürfte. Da eine Pflicht zur Neuausstellung vor dem Ende der Gültigkeit nur bei bestimmten baulichen Änderungen besteht, können Sie gegenüber der Hausverwaltung nur mit einer höheren Effizienz und der damit gestiegenen Attraktivität argumentieren.
Wichtig zu wissen ist, dass wir aus der Ferne nicht abschätzen können, wie hoch die Änderungen im Energieausweis tatsächlich ausfallen. Dazu währen Kenntnisse vom Gebäude sowie der Heizungsanlage (alt und neu) erforderlich, die sich nur ein Energieberater vor Ort verschaffen kann.