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Expertenrat

Was kann ich tun, wenn mir für den Energieausweis nur Verbrauchsdaten von zwei Jahren vorliegen?

Frage von Jürgen Z. am 06.06.2023 

Im Juni 2021 wurde meine alte Ölheizung gegen eine Gasbrennwertheizung mit Solarthermie (Heizung + WW, 3 Wohneinheiten) umgestellt. Das bedeutet, ich habe bisher für die Jahre 2021/22 und 2022/23 genaue Verbrauchswerte in kWh. Bei Abfrage der Daten für einen Verbrauchsausweis werde ich auch nach Daten für 2020/21 gefragt. Ich kann diese schwer einschätzen, im Mittel würde diese Angabe das Ergebnis der aktuellen und zukünftigen Werte m. E. auch verfälschen. Haben sie einen Lösungsvorschlag?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für einen Energieausweis auf Basis des Verbrauchs benötigen Sie die Abrechnungsdaten von drei aufeinanderfolgenden Jahre. Der Verbrauch mit Ölheizung ist dabei sicher höher, was zu keinem realistischen Ergebnis führen würde.

Liegen die Angaben nicht vor, können Sie alternativ einen Energieausweis auf Basis des Bedarfs erstellen lassen. Dazu berechnen Energieberater, wie viel Energie Ihr Haus bei Standardnutzungsbedingungen benötigt. Erfüllt Ihr Haus die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht, ist dieser Weg sogar Pflicht.

Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn Sie den Ausweis aktuell nicht zwingend benötigen (zum Beispiel für Verkauf oder Neuvermietung). In diesem Fall könnten Sie auch eine Saison warten und den Verbrauchsausweis dann ausstellen lassen.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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