Wir planen die umfassende Sanierung eines Einfamilienhauses von Energieeffizienzklasse H zu A. Die Bank bietet hierzu Sonderkonditionen, erbittet aber einen vorläufigen Energieausweis mit Registrierungsnummer oder Energieausweis auf Planungsbasis. Wichtig ist jedoch die Registrierungsnummer. Unser Energieberater hat einen vorläufigen Energieausweis ausgestellt, ohne Registrierungsnummer, und sagt, mehr sei nicht anders möglich. Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Ohne Registrierungsnummer verschlechtern sich die Konditionen um 0.25%.
Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ist der Ausweis aber nur, wenn er sich auf den aktuellen Stand bezieht – dieser ist jedoch nicht der sanierte Stand. Sie können sich stattdessen einen aktuellen Energieausweis mit Registriernummer (Ist-Zustand), vorläufigen Energieausweis, einen GEG-Nachweis oder eine Berechnung nach DIN 18599 / DIN V 4108-6 / 4701-10 ausstellen lassen. Für die drei letzten Dokumente gibt es jedoch keine Registrierungsnummer.
Unser Tipp: Sprechen Sie noch einmal mit der Bank und fragen Sie explizit, welche Unterlagen gefordert sind.