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Expertenrat

Wie ist der Energieausweis in einem Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Etagenheizungen zu erstellen?

Frage von Johann R. am 21.03.2023 

Ist-Zustand: MFH Baujahr 1958, Kaltkeller, EG, 1.OG, 2. OG, 6 Wohnungen mit ganz unterschiedlicher Etagen-Einzelheizung, Gas, Holz, Öl.

Wie wird ein Energieausweis erstellt? Wie muss saniert/gedämmt werden? Keller, Außenwand, Fenster, nicht ausgebautes Dachgeschoss (Spitzdach). Was passiert, wenn einzelne Parteien sich nicht beteiligen wollen/können bzw. Maßnahmen nicht zulassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen Anteil/Verbrauch ein. Für die Erstellung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.

Abgesehen von den Nachrüstpflichten im Gebäudeenergiegesetz (Dachbodendämmung) gibt es derzeit grundsätzlich keine Sanierungspflichten. Allerdings sind die im Gebäudeenergiegesetz vorgegebenen U-Werte einzuhalten, wenn Sie Bauteile der thermischen Gebäudehülle ändern, erweitern oder ersetzen.

Welche Maßnahmen ratsam und wirtschaftlich sinnvoll sind, erfahren Sie bei einer ganzheitlichen Energieberatung. Wir empfehlen dazu im ersten Schritt unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

Wie in Ihrem Fall weiter zu verfahren ist, hängt von der Eigentümersituation ab. Ist es ein vermietetes Mehrfamilienhaus, können Sie Sanierungsmaßnahmen in der Regel durchführen. Hier empfehlen wir Ihnen bei Fragen den Kontakt zu einem Eigentümerverein wie Haus und Grund. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, ist über anstehende Sanierungsarbeiten abzustimmen. Benötigen Sie hier Unterstützung, empfehlen wir den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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