Ich habe eine Frage hinsichtlich der Erstellung von Energieausweisen im Falle einer Stromdirektheizung ohne separaten Stromzähler für Heizungsstrom. Ist die Nutzung des gesamten Stromverbrauchs zulässig oder ist man in diesem Fall zu einem Bedarfsausweis verpflichtet? (Kann selbst im GEG keine Aussage hierzu finden)
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 GEG. Hier ist zu lesen, dass für die Erstellung eines Verbrauchsausweises Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten oder andere geeignete Verbrauchsdaten vorhanden sein müssen. Ist das nicht der Fall, ist das Ausstellen eines Energieausweises auf Basis des Verbrauchs unserer Auffassung nach nicht möglich.