Ich habe eine Frage zum Energieausweis. Seit wann muss ein Vermieter dem Interessenten und Mieter den Energiepass der Immobilie zwingend vorlegen, damit er vermieten kann?
Während der Energieausweis in älteren Ausgaben der Energieeinsparverordnung bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen vorzulegen war, gibt es mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01. Mai 2014 eine umfassende Mitteilungspflicht. Energieausweise sind seither bei Vermietung und Verkauf von Immobilien bereits bei der Besichtigung zu präsentieren. Außerdem sind die Ergebnisse im Energieausweis seit dem auch in kommerziellen Anzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung zu veröffentlichen.