Ist für ein Gebäude, was offiziell keine Wohnfläche hat und vom Makler als „Abstellräume“ verkauft wird, aber zu einem Wohngebäude ausgebaut ist, ein Energieausweis zu erstellen? Früher war dies ein Stall, wurde dann aber aufgestockt und ausgebaut. EG Fußbodenheizung und Kaminofen, OG Heizkörper, eigene Hausnummer und Heizungsanlage ist auch vorhanden. Gebäude steht derzeit aber leer.
Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. Grundsätzlich gilt dabei § 2 des GEG. Dieser besagt: "Dieses Gesetz ist anzuwenden auf [...] Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden [...]". Ausnahmen gibt es nur für wenig genutzte Gebäude (§ 2 Abs. Punkt 8), kleine Gebäude sowie Gebäude unter Denkmalschutz (§ 79 Abs. 4).