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Expertenrat

Benötige ich einen Energieausweis für ein Haus, das als "Abstellraum" verkauft wird, obwohl es sich um ein Wohngebäude handelt?

Frage von Jan T. am 27.11.2025 

Ist für ein Gebäude, was offiziell keine Wohnfläche hat und vom Makler als „Abstellräume“ verkauft wird, aber zu einem Wohngebäude ausgebaut ist, ein Energieausweis zu erstellen? Früher war dies ein Stall, wurde dann aber aufgestockt und ausgebaut. EG Fußbodenheizung und Kaminofen, OG Heizkörper, eigene Hausnummer und Heizungsanlage ist auch vorhanden. Gebäude steht derzeit aber leer.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. Grundsätzlich gilt dabei § 2 des GEG. Dieser besagt: "Dieses Gesetz ist anzuwenden auf [...] Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden [...]". Ausnahmen gibt es nur für wenig genutzte Gebäude (§ 2 Abs. Punkt 8), kleine Gebäude sowie Gebäude unter Denkmalschutz (§ 79 Abs. 4).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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