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Expertenrat

Brauche ich einen Energieausweis für mein Gewerbegebäude mit Wohnung?

Frage von Michael F. am 01.09.2014 

Ich bin im Besitz eines Gewerbegebäude von ca. 200 qm und einer Wohnung, die über der Halle ist. Ich möchte beide Mietobjekte vermieten. Benötige ich einen Energieausweis? Oder was brauche ich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, Sie brauchen für die Vermietung einen Energieausweis. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt den Energieausweis allgemein für Gebäude vor, das betrifft Wohngebäude genauso wie Gewerbeimmobilien. Genauer gesagt benötigen Sie für Ihre Immobilie sogar zwei Energieausweise, denn nach § 22 der EnEV 2014 "Gemischt genutzte Gebäude" müssen der gewerbliche Bereich Ihrer Immobilie und der Wohnbereich getrennt behandelt werden. Die Gewerbehalle benötigt demnach einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, die Wohnung einen Energieausweis für Wohngebäude.

Für beide Energieausweise gilt: Die Angaben aus dem Energieausweis müssen schon in der Immobilienanzeige erscheinen, potenzielle Mieter/Interessenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen und nach Abschluss des Mietvertrages müssen Sie den Ausweis bzw. eine Kopie an den neuen Mieter übergeben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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