Ich bin in der Expertenliste in der Kategorie „BEG – Wohngebäude" gelistet, nicht jedoch in „BEG – Wohngebäude Denkmal". Ein Kunde mit einem denkmalgeschützten EFH möchte von Gas auf eine Wärmepumpe umsteigen, gefördert über die Heizungsförderung (KfW 458).
Darf ich diesen Heizungstausch als Energieeffizienz-Experte begleiten und die BzA ausstellen, obwohl ich nicht in der Denkmal-Kategorie gelistet bin? Mein Verständnis: Die Sonderregelung nach Nr. 9.3 BEG EM greift nur bei Inanspruchnahme der angepassten Anforderungswerte (U-Werte) der Gebäudehülle – beim reinen Heizungstausch also nicht. Ist das korrekt?
Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" benötigen Sie nur dann, wenn es um eine Förderung mit Denkmalbezug geht. Neben der EH-Denkmal-Förderung gehören dazu auch Einzelmaßnahmen, bei denen Sie Ausnahmen für Denkmale in Anspruch nehmen.