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Expertenrat

Muss ich als Denkmal-Energieberater gelistet sein, um die Bestätigung zur Förderung der Heizung im Denkmal ausstellen zu können?

Frage von Erik H. am 14.06.2026 

Ich bin in der Expertenliste in der Kategorie „BEG – Wohngebäude" gelistet, nicht jedoch in „BEG – Wohngebäude Denkmal". Ein Kunde mit einem denkmalgeschützten EFH möchte von Gas auf eine Wärmepumpe umsteigen, gefördert über die Heizungsförderung (KfW 458).

Darf ich diesen Heizungstausch als Energieeffizienz-Experte begleiten und die BzA ausstellen, obwohl ich nicht in der Denkmal-Kategorie gelistet bin? Mein Verständnis: Die Sonderregelung nach Nr. 9.3 BEG EM greift nur bei Inanspruchnahme der angepassten Anforderungswerte (U-Werte) der Gebäudehülle – beim reinen Heizungstausch also nicht. Ist das korrekt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" benötigen Sie nur dann, wenn es um eine Förderung mit Denkmalbezug geht. Neben der EH-Denkmal-Förderung gehören dazu auch Einzelmaßnahmen, bei denen Sie Ausnahmen für Denkmale in Anspruch nehmen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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