Ich habe zwei Fragen bzgl. Energieberatung und Förderung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses.
1. Darf auch ein Energie-Effizienz-Experten (EEE) (ohne Denkmal Zulassung) eine allgemeine Beratung der WEG durchführen und ggf. einen iSFP ausstellen? Ein EEE mit Denkmal Zulassung wäre erst bei konkreter Umsetzung einer Sanierungsmaßnahmen nötig oder?
2. Kann im Anschluss an eine BAFA / KfW Förderung zusätzlich die Denkmal-AfA für den Restbetrag in Anspruch genommen werden? Also beispielsweise Fenstertausch 100.000€, nach BEG EM (20%), Restbetrag 80.000€. Als Eigennutzer dann Denkmal-AfA für Restbetrag 80.000€ -> (Denkmal-AfA 10 Jahre, 90% der kosten bzw. 9%/p.a.) -> 7.200€ p.a. bzw insgesamt 72.000€.
Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durchführen und auch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Die Denkmal-Zulassung ist erst dann erforderlich, wenn konkrete Sanierungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude umgesetzt werden sollen.
Die vom BAFA oder der KfW geförderten Kosten können nicht zusätzlich steuerlich über die Denkmal-AfA geltend gemacht werden. Wir empfehlen daher, hier die Unterstützung von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin aus Ihrer Region in Anspruch zu nehmen, um die Förderung nicht zu gefährden.
Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.