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Expertenrat

Darf der Energieberater die Beratung an einen nicht in der EEE-Liste aufgeführten Kollegen abgeben?

Frage von Jennifer K. am 16.04.2025 

Ich habe mir einen Energie-Effizienz-Experten aus der Liste ausgesucht. Die Beratung hat er nach Vertragsabschluss jetzt an einen Kollegen (in der gleichen Firma) abgegeben. Dieser steht nicht auf der Liste. Ist das zulässig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten aus der Liste Pflicht. In allen anderen Fällen leisten nicht gelistete Energieberater ebenfalls gute Arbeit. Wir empfehlen, das mit Ihrem Energieberater zu besprechen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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