Ich habe mir einen Energie-Effizienz-Experten aus der Liste ausgesucht. Die Beratung hat er nach Vertragsabschluss jetzt an einen Kollegen (in der gleichen Firma) abgegeben. Dieser steht nicht auf der Liste. Ist das zulässig?
Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten aus der Liste Pflicht. In allen anderen Fällen leisten nicht gelistete Energieberater ebenfalls gute Arbeit. Wir empfehlen, das mit Ihrem Energieberater zu besprechen.