x
Expertenrat

Benötige ich einen Energieberater für die KfW-261-Förderung?

Frage von Hans P. am 02.10.2024 

Ich habe einen Sanierungsfahrplan und eine BzA vom Energieberater erhalten (EH55, Dach, Fassade, Fenster erneuern). Kann ich jetzt selber die Angebote einholen und nach Abschluss mit meiner Hausbank des KfW-Kredit 261 die Firmen beauftragen? Oder muss ich eine Bauleitung/Architekt hierzu beauftragen?

Muss ich beim KfW-Kredit 261 den vollen Betrag abrufen? Oder kann ich mich auch während des Projekts entscheiden, z. B. die Fassade nicht über die KfW zu finanzieren und lieber den Steuervorteil zu nutzen? (Rechnung Fassade/ Kredit261 wird nicht komplett abgerufen).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ausstellen kann, sind Kenntnisse vom Bauablauf erforderlich. Aus diesem Grund ist es nötig, den Experten mit der Baubegleitung zu beauftragen. Sinnvoll ist das auch, um Baufehler zu vermeiden und ein optimales Sanierungsergebnis zu erreichen. Für die Abwicklung mit der Hausbank und die Beauftragung der Firmen benötigen Sie den Experten nicht zwangsläufig. Einen Überblick über die Leistungen des Energie-Effizienz-Experten finden Sie in Punkt 6 der BEG-WG-Richtlinie.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie auch für die Baubegleitung durch den Energieberater eine Förderung bekommen. Das Wichtigste dazu haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für Baubegleitung und Fachplanung bei der Sanierung" zusammengestellt.

Die Kombination mit der steuerlichen Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn Sie eine Doppelförderung strikt vermeiden. In der BEG-WG-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.8: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Richtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo