Wir haben für die Sanierung unseres Hauses über einen Energieberater einen ISP erstellen lassen und u.a. einen Antrag zur Förderung der Dämmung von Kellerwänden, -decken und der Dachgeschossdecke bei der BAFA stellen lassen. Nun sind die Maßnahmen beendet und der Energieberater hat bei der Einreichung der Rechnungen festgestellt, dass er einen Fehler bei der Antragstellung gemacht hat: Er hat nur die Dämmung der Decken in den Antrag geschrieben, obwohl er für das Fachunternehmen Berechnungen und Skizzen über die Dämmung der Decken und Wände erstellt hat und auch die Angebote der Handwerker für Wände und Decken ausgestellt waren. Kann der Energieberater den Antrag noch nachträglich verändern, damit wir auch die Dämmung der Wände gefördert bekommen?
Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist nachträglich allerdings nicht mehr zulässig.
Da es sich um einen Fehler des Energieberaters handelt, können Sie von diesem unter Umständen aber einen Ausgleich fordern. Lässt sich der Fehler nachweisen, zum Beispiel anhand von Verträgen, Aufträgen oder Ähnliches, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Energieberaters dafür auf.
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, den Fall mit einem Experten für Bau- und Vertragsrecht zu prüfen, wenn das Gespräch mit dem Energieberater zu keiner Lösung führt.