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Expertenrat

Unser Energieberater hat den Förderantrag zu spät eingereicht. Was können wir nun tun?

Frage von Rüdiger P. am 09.03.2022 

Im Zuwendungsbescheid wurden uns für die Dachsanierung und den Einbau einer Wärmepumpe Fördermittel bewilligt. Unser Energieberater hatte uns per E-Mail versichert, dass wir die Dachsanierung in Auftrag geben könnten, was wir dann auch taten.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass er nur die TPB bei dem BAFA eingereicht hatte und der eigentliche Antrag erst 5 Monate später bei dem BAFA eingegangen ist. Nach Auskunft dem BAFA werden wir nun keine Förderung für die Dachsanierung bekommen, da wir vor Antragseingang mit den Arbeiten begonnen haben.

Meine Frage ist nun: Was raten Sie uns und hat der vorzeitige Baubeginn der Dachsanierung auch förderschädliche Auswirkung auf die noch nicht begonnene Wärmepumpeninstallation? Ich wende mich an Sie, da wir wegen schlampiger Arbeitsweise unserem Energieberater die Vollmacht entzogen haben. Durch seine falsche Beratung ist uns bei der Dachsanierung ein Schaden von ca. 6.200 ,-€ entstanden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe noch nicht begonnen, erhalten Sie die Förderung hier aller Voraussicht nach. Im Zweifel können Sie den Antrag zurückziehen und neu stellen - was in diesem Fall jedoch mit einer Wartezeit von 6 Monaten verbunden sein dürfte. Eine zuverlässige Antwort bekommen Sie her nur im Rahmen einer individuellen Prüfung durch die Experten des BAFA, die Sie unter der Rufnummer 06196/908-1625 erreichen.

Ob im Falle der Dachsanierung finanzielle Ansprüche entstehen und der Energieberater Schadenersatz zahlen muss, ist separat zu prüfen. Dazu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Fachanwalt für Baurecht, der den Sachverhalt unter anderem anhand der nachweisbaren Kommunikation prüft.


Alternativ zur BEG-Förderung können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Auf diese Weise reduziert das Finanzamt ihre Einkommensteuerlast über einen Zeitraum von drei Jahren um insgesamt 20 Prozent der Sanierungskosten. 


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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