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Expertenrat

Ich bin mit meinem Energieberater nicht zufrieden. Gibt es Fristen für die Erledigung seiner Arbeit oder kann ich wechseln?

Frage von Matthias G. am 08.04.2023 

Ich habe einen EEE mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplanes und Begutachtung des Ist-Zustandes (Bestandshaus 1980) beauftragt. Er war zum vereinbarten Termin hier. Soweit so gut. Doch dann hat er auf telefonische Anfragen nicht reagiert, auch nicht auf meine E-Mails, da das unsere erste förderwürdige Sanierungsmaßnahme ist und ich zum Prozedere noch Fragen hatte.

Der Kostenvoranschlag der ausgewählten Fensterbaufirma liegt schon seit paar Tagen vor. Ich wollte in dem Kostenvoranschlag noch eine kleine Änderung wegen der elektrischen Rollläden. Deshalb wartete ich noch ein wenig.

Vor 4 Tagen habe ich dem Energieberater den KVA als pdf geschickt und ihn gebeten, mit der Antragstellung bei der BAFA mit TPB etc. zu beginnen, damit ich dann endlich den Fensterbauer beauftragen kann - zur zweiten gründlichen Ausmessung etc. und Unterschreiben des Auftrages, damit der Austausch hoffentlich noch im Sommer passieren kann.

Er hat sich einfach nicht gemeldet, nicht mal kurz. Nun habe ich diesen Herren ausgewählt, weil mir ein anderer Fensterbauer den Flyer von diesem mitgeschickt hat. Empfohlen wurde mir ein etwas Etablierter. Aber ich dachte, warum nicht.

Um zum Punkt zu kommen: Nicht gerade zuverlässig. Er will den Antrag am Montag bei der BAFA hochladen und ich könnte dann den Auftrag an den Fensterbauer erteilen. ( "AUF EIGENES RISIKO" lt. BAFA)

Er will mir dann einen Link schicken mit von ihm generierten PW.

Soweit gut. Nun meine Fragen:

1) Wenn die Fenster eingebaut sind und ich bezahlt habe, sollte der EEE möglichst schnell die "Verwendungsnachweise" mit Quittung / Kontoauszüge etc. hochladen - inclusive TBA - damit ich möglichst schnell (schnell ist eigentlich von BAFA Seite 3 Monate) die Förderung erhalte. Wenn er jetzt keine Lust dazu hat, habe ich da Rechte, dass der EEE innerhalb einer Frist das Ganze hochlädt? Oder Muss ich einfach nur Daumen drücken, dass er das so schnell wie möglich erledigt? Gibt es da Fristen? Sonst wäre man ja voll abhängig von seiner persönlichen Terminplanung.

Es gibt nichts Schriftliches, habe nichts unterschrieben. Er hat nur gefragt, als er bei uns war, ob er den Antrag hochladen soll oder ich das tun will. Ich finde im Internet nichts dazu. Ich habe solche Dinge gerne selbst in der Hand oder zumindest eine rechtliche Grundlage, habe aber nichts gefunden.

2) Könnte ich einen anderen Energieberater ab Antragstellung bei der BAFA nehmen? Und könnte dieser den vorhandenen Sanierungsfahrplan verwenden, um nicht noch mal 350€ zu bezahlen und um nicht unnötig Zeit zu verlieren?

3) Ganz simple Frage: Darf man die Kosten für Elektriker (Vorbereitung elektrische Rollläden) mit in die Gesamtkosten für die Antragstellung bei BAFA dazunehmen (Fenstertausch)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Erteilung von Aufträgen ist direkt nach Antragstellung möglich. Da Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Zuwendungsbescheid (bitte Bearbeitungszeiten des BAFA beachten) erhalten haben, erfolgt die Beauftragung auf eigenes finanzielles Risiko. Es könnte sein, dass das BAFA die Förderung ablehnt und Sie diese dann nicht mehr beantragen können. Alternativ bliebe Ihnen dann der 20-prozentige Steuerbonus für die Sanierung, den Sie nachträglich auch ohne Energieberater nutzen können.

Zur ersten Frage: Eine Frist gibt es nicht. In der Regel sollte Ihr Energieberater vor der Beauftragung eine Aussage zu Bearbeitungszeiten geben können und bei Fragen innerhalb einer angemessenen Frist antworten. Der Bewilligungszeitraum bei BAFA bzw. BEG-Fördermitteln beträgt in der Regel 24 Monate. Anschließend haben Sie 6 Monate Zeit, alle Unterlagen einzureichen. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 24 auf 48 Monate ist in begründeten Fällen möglich.

Zur zweiten Frage: Sie können den Energieberater wechseln. Möglich ist es auch, nur die TPB erstellen zu lassen und den Antrag über das entsprechende Formular auf der BAFA-Webseite selbst zu stellen. Wichtig: In der Regel müssen Sie dem Energieberater eine Vollmacht erteilen, damit er Anträge für Sie stellen darf.

Zur dritten Frage: In der Regel können alle für die geförderte Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen mit gefördert werden. Wir gehen davon aus, dass das für die Elektroarbeiten im beschriebenen Fall ebenso gilt. Wichtig ist, dass Sie die Arbeiten erst nach der Antragstellung durchführen lassen.

Weitere Informationen finden Sie in der BEG-EM-Richtlinie, im Infoblatt zur Antragstellung und im Infoblatt für förderbare Maßnahmen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir außerdem unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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