Ich hatte mich an einen Energieberater gewendet bzgl. Tausch meiner Heizung und ggf. Kombination mit Photovoltaikanlage. Darauf sagte er, müsse er einen iSFP erstellen. Jetzt verlangt er Geld für die Erstellung des Planes und behauptet, dass er durch mich beauftragt worden wäre, einen BAFA-Antrag zu stellen. Ich habe keine Vollmacht unterschrieben, sondern nur einen Vertrag für eine Vor-Ort-Beratung der lt. seiner Aussage notwendig war.
Mein Haus ist neu renoviert und es sind keine weiteren Maßnahmen als die o. g. in den nächsten 15 Jahren geplant, sodass ein iSFP völlig übertrieben ist. Die 5 % Extraförderung sind weniger Geld, als mich dieser Plan kosten würde (will 1200 € von mir und 1300 Förderung vom BAFA).
Leider war ich schlecht informiert und hab diesem Energieberater vertraut, was mir jetzt diesen Ärger beschert. Sehe ich es richtig, dass er ohne eine Vollmacht von mir nicht einfach beim BAFA eine Förderung für einen iSFP beantragen darf und damit sein Vertrag unwirksam ist?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Unabhängig vom Berufszweig sind erbrachte Leistungen nur dann abrechenbar, wenn diese auch beauftragt wurden. Haben Sie eine Vor-Ort-Beratung in Auftrag gegeben, handelt es sich in der Regel um ganzheitliche Beratungsleistung nach BAFA-Vorgaben, deren Ergebnis der Sanierungsfahrplan ist. Ohne die vertraglichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine rechtsverbindliche Antwort aus der Ferne in diesem Fall leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für Baurecht, den Sie unter anderem beim Verband privater Bauherren (VPB-Berater) finden. Kontaktdaten zu Ansprechpartnern aus Ihrer Region erhalten Sie über unsere Experten-Datenbank.