Ich musste wegen dieser Fördermittelkonstellation eine Fördermaßnahme absagen, die Mehrkosten für meine Wärmepumpe ca. 10K selbst übernehmen, damit ich meinen Umbau zum KFW85 Effizienzhaus durchführen durfte. Kann man Energieberater für die falsche Beratung rechtlich verantwortlich machen? Er hätte mir doch sagen, müssen, dass ich die beiden Maßnahmen nicht parallel laufen lassen darf. Ich als Endkunde habe doch keinen Überblick über die Änderungen der Förderrichtlinien. Wie ist die Rechtslage dazu?
Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei zeitlich voneinander getrennte Fördervorhaben nötig. Wir verweisen dazu auf die KfW-Information vom 25.01.2024. In der heißt es:
"Mit der am 01.01.2024 in Kraft getretenen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29.12.2023) wurde das Kombi-nationsverbot der BEG EM mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – WG und NWG (BEG WG/BEG NWG) aufgehoben. Bislang war eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen nur in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben möglich, d. h. eine erneute Antragstellung war erst nach Abschluss des Vorhabens und nach Einreichung des Verwendungsnachweises zulässig.
Die Möglichkeit zur Kombination gilt rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW ein-gegangen sind. Die Neuregelung gilt auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche ein Antrag bereits im Jahr 2023 gestellt wurde.
Eine Anpassung der Richtlinien BEG WG und BEG NWG (Ziffer 8.6 "Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen") ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Die Aufhebung des Kombinationsausschlusses wird über die jeweiligen Merkblätter in Abstimmung mit dem BMWK geregelt."
Entscheidend dafür, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten, ist das Antragsdatum. Bitte beachten Sie, dass die Kombination nicht für die Effizienzhaus-Förderung mit EE-Klasse und die Heizungsförderung gilt, da die EE-Klasse selbst eine Förderung der Heizung darstellt und eine Doppelförderung nicht zulässig ist.
Ob Ihr Energieberater einen Fehler gemacht hat, lässt sich aus der Ferne leider nicht einschätzen, da die Vorgaben in diesem Bereich sehr volatil sind. Manchmal genügt ein Tag, um von besseren oder schlechteren Förderbedingungen betroffen zu sein.
Für eine Klärung empfehlen wir Ihnen, den Fall individuell mit einem Experten für Bau- und Vertragsrecht zu besprechen. Dieser prüft alle Unterlagen und gibt daraufhin eine fundierte sowie rechtssichere Auskunft darüber, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.