Ist es denn üblich, dass ein Energieberater die Antragstellung bei der BAFA für einen Heizungstausch (von Gas auf Pelletheizung) in Rechnung des Kunden stellt?
Der Energieberater arbeitet in diesem Fall als Dienstleister. Es entsteht ein Aufwand, den er anschließend in Rechnung stellt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Beantragung von Fördermitteln nicht Bestandteil der geförderten Vor-Ort-Energieberatung (Sanierungsfahrplan) ist.