Muss mich der Energieberater im Rahmen der Baubegleitung und Fachplanung darauf hinweisen, wenn die geplante Konstruktion zwar den U-Wert einhält, aber es zur Tauwasserbildung kommt? Und müsste er, wenn das gesamte Dach saniert wird, auch ein Lüftungskonzept berechnen?
Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können Sie das unter anderem in Punkt 5 der TMA zur BEG-EM-Förderung. Hier sind die Leistungen der Energie-Effizienz-Experten aufgeführt. Dazu gehört auch das Lüftungskonzept. Denn nach der Liste muss der Energieberater "Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946-6) und den Bauherrn über das Ergebnis informieren." Zu den Aufgaben der Experten zählt außerdem die Planung des baulichen Wärmeschutzes in Bezug auf die geplante [...]" Maßnahme. Das schließt auch ein, dass der Energieberater Probleme mit Tauwasser erkennt und anzeigt.
Haben Sie Probleme mit einem bestehenden Vorhaben, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Sachverständigen. Dieser prüft die Umsetzung und stellt fest, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Ist das der Fall, hilft ein Rechtsexperte dabei, diese durchzusetzen.