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Expertenrat

Kann ich einen Energieberater von der Steuer absetzen?

Frage von Renate L. am 19.04.2015 

Kann ich einen Energieberater von der Steuer absetzen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel können Sie die Leistungen eines Energieberaters nicht von der Steuer absetzen. Die Arbeit des Energieberaters wird als gutachterliche Tätigkeit gewertet und ist damit nicht als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar.

Für eine qualifizierte Energieberatung gibt es dafür einen attraktiven Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Nutzen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie im Rahmen der Sanierung anfallende Beratungs- und Planungskosten darüber steuerlich geltend machen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent, wobei Energieberatungskosten (zum Beispiel BAFA-Vor-Ort-Beratung) nicht anrechenbar sind. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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