Kann ich einen Energieberater von der Steuer absetzen?
In der Regel können Sie die Leistungen eines Energieberaters nicht von der Steuer absetzen. Die Arbeit des Energieberaters wird als gutachterliche Tätigkeit gewertet und ist damit nicht als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar.
Für eine qualifizierte Energieberatung gibt es dafür einen attraktiven Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Nutzen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie im Rahmen der Sanierung anfallende Beratungs- und Planungskosten darüber steuerlich geltend machen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent, wobei Energieberatungskosten (zum Beispiel BAFA-Vor-Ort-Beratung) nicht anrechenbar sind.