Wir haben die Hauseingangstür getauscht. Hierfür war die Einbindung eines Energieberaters verpflichtend, den wir hierfür bevollmächtigt hatten. Der Energieberater war bisher nicht bei uns vor Ort und hat das nach Rücksprache auch nicht beabsichtigt. Ist das möglich, oder muss der Energieberater in jedem Fall einmal vor Ort gewesen sein?
Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter Umständen auf eine Vor-Ort-Begehung verzichtet werden, wenn der Experte das Objekt aus einem früheren Projekt kennt oder, wenn alle Informationen zweifelsfrei vorliegen.
Wichtig zu wissen ist dabei: Kommt es nach Abschluss des Verfahrens zu einer Prüfung und fordert der Fördergeber aufgrund der Dokumentation (bzw. auch der nicht vorhandenen Dokumentation) Fördermittel zurück, können Sie Schadenersatz verlangen.
Unser Tipp: Besprechen Sie den Sachverhalt direkt mit Ihrem Energie-Effizienz-Experten. Verbindliche Auskünfte bekommen Sie darüber hinaus auch von den Experten des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.