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Expertenrat

Kann ich den Energieberater nach der Beantragung von Fördermitteln wechseln?

Frage von Klaus  G. am 08.11.2021 

Ich habe einen Energieberater zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans und zur Beantragung der Förderung einer Einzelmaßnahme beauftragt und bezahlt.

Ich bin mit der Firma nicht zufrieden und möchte bei der Baubegleitung und den weiteren Maßnahmen das Unternehmen wechseln. Es ist kein Anschlussvertrag geschlossen. Kann ich den Berater unter Angabe von Gründen selbstverständlich wechseln?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In den Hinweisen zur BEG-Antragstellung heißt es: "Sofern ein Energieeffizienz-Experte in die Antragstellung eingebunden wurde, muss dieser, analog zum Antragsverfahren, nach Abschluss der Maßnahme einen sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) erstellen und in diesem die Umsetzung der Maßnahme bestätigen".

Grundsätzlich geht es dabei um ein und denselben Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Ob in Ihrem individuellen Fall ein Wechsel des Energieberaters möglich ist, erfahren Sie von einem BAFA- oder KfW-Sachbearbeiter. Die Experten prüfen den Fall und geben eine rechtsverbindliche Auskunft.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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