Ich habe einen Energieberater zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans und zur Beantragung der Förderung einer Einzelmaßnahme beauftragt und bezahlt.
Ich bin mit der Firma nicht zufrieden und möchte bei der Baubegleitung und den weiteren Maßnahmen das Unternehmen wechseln. Es ist kein Anschlussvertrag geschlossen. Kann ich den Berater unter Angabe von Gründen selbstverständlich wechseln?
In den Hinweisen zur BEG-Antragstellung heißt es: "Sofern ein Energieeffizienz-Experte in die Antragstellung eingebunden wurde, muss dieser, analog zum Antragsverfahren, nach Abschluss der Maßnahme einen sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) erstellen und in diesem die Umsetzung der Maßnahme bestätigen".
Grundsätzlich geht es dabei um ein und denselben Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Ob in Ihrem individuellen Fall ein Wechsel des Energieberaters möglich ist, erfahren Sie von einem BAFA- oder KfW-Sachbearbeiter. Die Experten prüfen den Fall und geben eine rechtsverbindliche Auskunft.