Wir haben einen Energieberater beauftragt, um einen Kredit bei der KFW aufzunehmen. Leider ist die Tätigkeit des aktuellen Energieberaters nicht zufriedenstellend. Wir haben noch keinen Vertrag unterzeichnet und fragen uns, ob wir den Energieberater nun noch wechseln können, auch wenn er schon angefangen hat für uns zu arbeiten. (Er war vor Ort in der Immobilie und hat angeblich schon Berechnungen gemacht). Wie ist das mit den bisher entstandenen Kosten für seine Tätigkeit? Ich frage, da die KfW ja 50 % der Rechnung des Energieberaters übernimmt.
Grundsätzlich ist es möglich, den Energieberater zu wechseln. Das gilt vor allem dann, wenn noch keine Anträge gestellt wurden. Für die Leistungen des Energieberaters fallen in der Regel Kosten an, für die Sie aufkommen müssen. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der bereits geleisteten Arbeit ab.
Beauftragen Sie einen neuen Energieberater, kann dieser einen Teil der Berechnungen übernehmen. Er prüft außerdem die Rechnung und entscheidet darüber, ob die Kosten bei der Förderung anrechenbar sind oder nicht. Entscheidend sind auch hier die bereits geleisteten Arbeiten.
Vielen lieben Dank!