Ich bin Eigentümer einer Wohnung (12 Einheiten) Baujahr 1996 mit Gasheizung. Nun will die Verwaltung mit aller Gewalt einen Energieberater für 3.000 € bestellen. Ca. 2.000 € werden als Fördermittel übernommen. Ca. 1.000 € verbleiben bei den Eigentümern. Muss das denn sein?
Die Energieberatung ist grundsätzlich keine Pflicht. Sie hilft aber dabei, Einsparpotenziale am Haus aufzudecken und passende Sanierungsmaßnahmen zu finden. Mit der Förderung für die Energieberatung übernimmt der Staat dabei bis zu 80 Prozent der Kosten (maximal 1.700 bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten).
Mit dem Inkrafttreten des Gebbäudeenergiegesetzes (GEG) fordert der Staat Energieberatungen vor einer Sanierung. Das gilt jedoch nur für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser. Ausreichend sind dabei die günstigen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale.