Muss die durchgeführte Energieberechnung eines Energieberaters in schriftlicher Form vorliegen? Selbstbewohntes EFH, keine Fördermittel KFW.
Eine schriftliche Form ist nicht vorgeschrieben, wenn keine Förderung in Anspruch genommen wird. Wenn Sie jedoch einen Energieberater mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Verringerung des Energieverbrauches beauftragt haben, kann eine belastbare Aussage zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahme nur an Hand von vergleichenden Berechnungen erfolgen. Solche Aussagen werden in der Regel mit Hilfe von Software zur Simulation von Auswirkungen auf Bauteilveränderungen bzw. infolge geänderter Heiztechnik getroffen. Diese liegen dann in schriftlicher Form vor und können dem Auftraggeber vorgelegt werden. Der Berater sollte in der Lage sein, die Ergebnisse verständlich zu erläutern und Ihnen sinnvolle Maßnahmen vorzuschlagen.