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Expertenrat

Muss die durchgeführte Energieberechnung eines Energieberaters in schriftlicher Form vorliegen?

Frage von Jochem G. am 30.07.2015 

Muss die durchgeführte Energieberechnung eines Energieberaters in schriftlicher Form vorliegen? Selbstbewohntes EFH, keine Fördermittel KFW. 

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

Eine schriftliche Form ist nicht vorgeschrieben, wenn keine Förderung in Anspruch genommen wird. Wenn Sie jedoch einen Energieberater mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Verringerung des Energieverbrauches beauftragt haben, kann eine belastbare Aussage zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahme nur an Hand von vergleichenden Berechnungen erfolgen. Solche Aussagen werden in der Regel mit Hilfe von Software zur Simulation von Auswirkungen auf Bauteilveränderungen bzw. infolge geänderter Heiztechnik getroffen. Diese liegen dann in schriftlicher Form vor und können dem Auftraggeber vorgelegt werden. Der Berater sollte in der Lage sein, die Ergebnisse verständlich zu erläutern und Ihnen sinnvolle Maßnahmen vorzuschlagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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