Ich habe eine Frage zur Fassadensanierung. Leider hat meine Suche im Netz noch nichts ergiebiges hervorgebracht. Ich möchte meine Fassade (Bj50) in den nächsten Jahren selbst verputzen und streichen. Bei der EnEV 09 hat man zwischen Putzausbesserungen und Putzerneuerung unterschieden. Hat sich das jetzt geändert oder gilt dieser Grundsatz auch heute noch?
Dieser Grundsatz gilt auch noch mit der EnEV 2014 für die Fassadensanierung: Es wird unterschieden zwischen Putzausbesserungen und Putzerneuerungen. Von einer Putzerneuerung ist immer dann auszugehen, wenn der alte Putz abgeschlagen wird und ein neuer Außenputz aufgetragen wird. Wenn allerdings auf den vorhandenen Außenputz eine neue Putzschicht und / oder Farbe aufgetragen wird, greifen die Anforderungen der EnEV nicht.
Darüber hinaus ist das Baujahr und der energetische Standard der Außenwände entscheidend: Wurde die Außenwand nach dem 31.12.1983 erstellt oder nach den energiesparrechtlichen Vorschriften saniert, greifen die Anforderungen der EnEV 2014 nicht.