Wo finde ich den offiziellen Gesetzestext bzgl. Ausnahmen der Austauschpflicht im Bereich der Heizung? Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
Die Austauschpflichten sowie die Nachrüstpflichten im Bereich der Heizung werden in der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) geregelt. § 10 Absatz 1 legt dabei fest, wann ein alter Heizkessel getauscht werden muss. § 10 Absatz 2 regelt die Nachrüstpflicht einer Dämmung an frei zugänglichen Heizungsrohren. Den Text zur Ausnahme finden Sie in §10 Absatz 4 der aktuell gültigen EnEV. Nachlesen können Sie die Texte zum Beispiel auf enev-online.de.
Weitere Informationen zur Austauschpflicht finden Sie im Beitrag "EnEV 2014: Austauschpflicht für alte Heizkessel".