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Expertenrat

Gilt die Austauschpflicht für alte Heizkessel aus der EnEV 2014 auch für Einzelöfen?

Frage von Alex G. am 04.02.2015 

Nach der EnEV 2014 müssen ja alle Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden erneuert werden, bis auf die genannten Ausnahmen wie, Niedertemperaturkessel, bestimmte Leistung, etc. Wie sieht es mit Öl- oder Gas-Einzelöfen aus? Müssen diese auch ausgetauscht werden? Gilt diese Regelung ebenfalls für Etagenheizungen? Wie ist es bei Contracting? Hat man hier als Abnehmer der Wärme auch Anspruch darauf, dass der Contractinggeber einen modernen Heizkessel betreibt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizkessel in der EnEV 2014 gibt es für heiztechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 kW (oder mehr als 400 kW). Darüber hinaus sind von der EnEV ausgenommen: Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie Geräte, die hauptsächlich zum Beheizen des Raumes, in dem sie aufgestellt sind, ausgelegt sind – also Einzelöfen.

Für Etagenheizungen gelten dagegen die Regelungen der EnEV und auch beim Contracting – also der Wärmeversorgung über einen Dienstleister – müssen die Anforderungen der EnEV beachtet werden.

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