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Expertenrat

Gilt die EnEV, wenn die Dachdämmung erneuert wird?

Frage von Peter  R. am 24.10.2016 

An einem Wohngebäude wird die Dämmung erneuert. Die bestehende Deckung, Schalung und Lattung soll wiederverwendet werden. Ist hier die EnEV einzuhalten? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist die von Ihnen beschrieben Sanierungsmaßnahme kein Tatbestand, der explizit in der EnEV geregelt ist. Es ist also davon auszugehen, dass die Grenzwerte der aktuell gültigen EnEV nicht einzuhalten sind. Die Qualität der neu eingebrachten Dämmschicht darf jedoch nicht schlechter als die der bestehenden sein.

Da der Vollzug der EnEV in den Händen der Bundesländer liegt, kann eine Entscheidung unter Umständen abweichen. Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen die Begutachtung durch einen Energieberater vor Ort. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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