Ich bin Eigentümer eines Baudenkmals (Zweifamilienhaus). Bin ich laut EnEV verpflichtet, bei einer Dachneueindämmung eine Aufdachdämmung vorzunehmen? Mein Dachgeschoss ist bereits gedämmt, aber ich will die Dämmwerte verbessern.
Grundsätzlich sind Sie nach §24 der aktuell gültigen EnEV von den Anforderungen befreit, wenn die erforderlichen Maßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Darüber hinaus haben Sie vermutlich auch nach §9 und Anlage 3 freie Hand bei der Sanierung. Denn die Anforderungen gelten nicht, wenn das Dach bereits die Anforderungen an den Wärmeschutz vom 01. Januar 1984 einhält. Gefordert wird dabei ein U-Wert von 0,3 W/m²K, den Sie abhängig von der Wärmeleitgruppe mit einer Zwischensparrendämmung von 14 bis 16 cm erreichen. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann ein Energieberater vor Ort prüfen. Auch wenn die Anforderungen der EnEV gelten, können Sie die Art der Dachdämmung frei wählen.
Denken Sie auch daran, dass die KfW Fördermittel für die Dachdämmung vergibt. Die wichtigsten Informationen dazu geben wir im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung".