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Expertenrat

Müssen wir die Fassade auch dämmen, wenn der Dachüberstand zu gering ist?

Frage von Patrick N. am 17.04.2019 

Wir sind gerade in Kaufverhandlungen für eine Immobilie aus dem BJ. 1966. Das Dach der Immobilie befindet sich in gutem Zustand. Leider löst sich an der Fassade deutlich der Putz (weit mehr als 10 Prozent). Hier müsste bei einer Erneuerung laut EnEV eine Dämmung erfolgen. Leider beträgt der Dachüberstand auf beiden Giebelseiten lediglich 15 cm. Entfällt hier die Pflicht der Dämmung aufgrund einer nötigen Dacherweiterung und der damit verbundenen Kosten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Anlage 3 Abschnitt 1 der Energieeinsparverordnung gelten die Anforderungen auch dann als erfüllt, wenn Sie die technisch höchstmögliche Stärke einer Fassadendämmung der WLG 035 aufbringen. Führen die Arbeiten zu besonders hohen Kosten, können Sie nach § 25 der EnEV auch eine Befreiung beantragen. Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV teilweise unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt mit der entsprechenden EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland zu besprechen.


Kommentare

Patrick N.

Entfällt diese Dämmpflicht, wenn eine Vorhangfassade auf den alten Putz aufgebracht wird? Schließlich wird die Fassade nicht saniert, sondern nur mit einer neuen Schicht wie beim Streichen renoviert.

ENERGIE-FACHBERATER 

Nach § 9 und Anlage 3 Abschnitt 1 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung greift die Dämmpflicht auch dann, wenn Sie auf der Außenseite der Fassade eine Bekleidung (Platten oder plattenartige Bauteile) oder eine Verschalung (Mauerwerks-Vorsatzschalen) aufbringen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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