Wie sieht es aus bei einer einseitigen PVC Verkleidung, die schadhaft ist. Kann man diese abmachen und durch irgendetwas ersetzen, ohne dass die Dämmpflicht greift?
Bei einem OG mit Dachschrägen, wie sieht her die Dämmung aus. Müssen die Schrägen auch gedämmt werden oder reicht die oberste Geschossdecke?
Die Dämmung ist immer dann nötig, wenn Sie eine bestehende Abdichtung auf dem Flachdach durch eine neue eigenständig funktionsfähige Schicht ersetzen. Ausgenommen sind jedoch Sanierungsarbeiten, die:
Von der Dämmpflicht ausgenommen sind außerdem auch Sanierungsarbeiten in Gebäuden, die bereits die wärmeschutztechnischen Anforderungen vom 01.01.1984 einhalten (seit Neubau oder durch eine Sanierung).
Die Nachrüstpflicht der obersten Geschossdecke betrifft nach EnEV allein Geschossdecken. Und da auch nur die, die an unbeheizte Dachräume grenzen und frei zugänglich sind.