Ich habe in 2018 eine neue Haustüre einbauen lassen. In der Rechnung wurde mir bestätigt, dass die eingebauten Bau-und Anlagenteile den Anforderungen der ENEV 2013 entsprechen. Hier lese ich jedoch, dass die Mindestanforderung der neuen Haustür der EnEV 2014 entsprechen muss. Ab welchem Einbau- bzw. Kaufdatum ist diese Aussage zutreffend. Für eine Antwort danke ich im Voraus.
Die aktuell gültige Energieeinsparverordnung ist die EnEV 2014. Sie gilt seit dem 01. Mai 2014 und löste damit die EnEV 2009 ab. Da die EnEV 2014 bereits im November 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sprechen einige auch von der EnEV 2013, wenn es um die aktuelle Ausführung der Verordnung geht.
Wichtig ist, dass die Türflächen neuer Haustüren heute einen U-Wert von 1,8 W/m²K erreichen. Hält ihre Haustür diesen Grenzwert ein, sind die aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt.