Kellerdecke eines größeren Eigentümerwohnhauses WEG (Altbau 35 Jahre) ist nicht gedämmt. Ist nach EnEV eine Isolierung vorgeschrieben und gibt es dafür Zuschüsse?
Eine Pflicht zur Kellerdeckendämmung laut EnEV 2014 gibt es nicht. Nur in bestimmten Fällen schreibt die EnEV eine Kellerdeckendämmung vor, zum Beispiel wenn dort Verkleidungen abgebracht werden.
Zuschüsse für eine Kellerdeckendämmung gibt es von der KfW - zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden.