Gibt es nur einen Zuschuss für Flüssiggas? Was ist mit Erdgasheizungen?
Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir Ihnen im Beitrag "Update: Gaspreisbremse und Strompreisbremse treten in Kraft" zusammengestellt.
Weitere Informationen zur Entlastung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Flüssiggas, Holzpellets und Heizöl finden Sie im Beitrag "Heizkostenzuschuss für Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas".