Kann ich schon einen Antrag auf Entlastung für Heizöl stellen?
Aktuell können Sie noch keinen Antrag auf die vom Bund beschlossene Entlastung für Heizöl, Pellets und Co. stellen. Grund dafür ist, dass der Bund die Mittel bereitstellt, die Länder aber für deren Verteilung verantwortlich macht. Entsprechende Abstimmungen und Vereinbarungen konnten dabei vielerorts noch nicht getroffen werden.
Als erstes Bundesland stellte Berlin aktuell das Förderprogramm "Heizkostenhilfe Berlin" vor. Mittel können Sie hier voraussichtlich ab Ende Januar online über die Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen.
Wann das in anderen Bundesländern möglich ist, bleibt aktuell abzuwarten. Weitere Informationen dazu geben wir auf der Seite "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas".
Bereits bekannt ist, dass es eine Entlastung für Heizöl in Höhe von maximal 2.000 Euro gibt, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Für den Betrag, der den doppelten Preis von 2021 übersteigt, können Sie einen 80-prozentigen Heizöl-Zuschuss beantragen. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Heizkosten-Plus im Vergleich zum Vorjahr einen Betrag von 100 Euro übersteigt.